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Aktuelles
01.12.2021
Liebe Gäste,
aktuell ist der Saunabesuch nur nach der 2G Regel gestattet.
Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein (QR Code Smartphone, QR Code Ausdruck); beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.
Zutritt nur für: GENESENE oder vollständig GEIMPFTE Personen
GENESEN: 28 Tage bis 6 Monate nach Testergebnis der SARS-COV-2 Erkrankung (Nachweis positives PCR-Testergebnis)
GEIMPFT: mind. 15 Tage nach vollständiger Impfung (Nachweis durch digitales Impfzertifikat)
(Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht, diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, diese müssen mittels eines Tests negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.)
Bitte beachten Sie die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP Maske).
Eine Reservierung für den Saunabesuch ist nicht erforderlich.
Im Ruheraum und im Wintergartenrestaurant sind HEPA-Luftreiniger im Einsatz, der Saunabereich und die Umkleideräume verfügen über eine Zu-und Abluftanlage. Des weiteren werden die Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet. Im Bar- und Küchenbereich wurde eine Gewerbespülmaschine integriert, die hygienische Gläser- und Geschirrreinigung ermöglicht.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr SAUNARIVM – Team